AGB

- CBL - Schankanlagenservice

Geltung der Bedingungen: Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund der Geschäftsbedingungen.

Vertragsabschluss: In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An individuell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer 30 Kalendertage gebunden.

Preise: Für Kaufverträge gelten die vereinbarten Preise. Diese enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert aufgeführt. Bei Serviceleistungen werden für Wartungen im Außendienst und Kleinmontagen die Leistungen nach Zeit und Aufwand berechnet. Die Kosten umfassen Arbeits- und Fahrtzeit. Bei Werkstattreparaturen werden die Leistungen nach Zeit und Aufwand berechnet. Für Reparaturaufträgen ohne Fehlerbeschreibung wird keine Gewähr übernommen. Kann wegen fehlender Fehlerbeschreibung keine Reparatur durchgeführt werden, werden dem Auftraggeber die Prüfkosten berechnet. Die Verrechnungssätze für Arbeits- und Fahrtzeit sowie Pauschal-Abrechnungspreise der Werkstattreparaturen werden  nach der jeweiligen gültigen „Preisliste für Leistungen“ angeboten und berechnet.

Lieferzeiten: Vereinbarte Lieferzeiten sind verbindlich.

Gewährleistung und Haftung: Der Verkäufer ist dem Käufer nach der gesetzlichen Regelung des Leistungsstörungsrechts innerhalb der gesetzlichen Fristen verpflichtet, soweit sich durch nachstehende Regelung keine Abweichungen ergeben. Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers, wie Transport Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Verkäufer. Die Unsachgemäße und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Verkäufers.

Eigentumsvorbehalt: Verkaufte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Erst mit der Bezahlung des vollständigen Kaufpreises geht das Eigentum an dem Gegenstand ohne weiteres auf dem Käufer über. Der Käufer verpflichtet sich, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises weder durch Verkauf, Verpfändung, Vermietung, Verleihung noch sonst in irgendeiner Art über den Gegenstand zu verfügen. Er verpflichtet sich zur sofortigen Anzeige, wenn der Gegenstand von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollte. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie der zur Herbeischaffung des Gegenstandes aufgewendeten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten hat er zu erstatten. Der Käufer verpflichtet sich, den Gegenstand, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergangen ist, ordnungsgemäß zu behandeln. Die Gefahr der Beschädigung und des  Unterganges des Gegenstandes trägt der Käufer.

Zahlung: Sämtliche Rechnungen des Verkäufers sind Barzahlungen sofort ohne Abzug/Skonto fällig. Andere Zahlungsmöglichkeiten bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Hierbei gilt auch ohne Skontoabzug. Beim Onlinekauf sowie Neukunden werden die ersten Bestellungen nur mit Vorauszahlung bearbeitet.

Erfüllungsort, Gerichtsstand: Erfüllung- und Leistungsort ist der Sitz des Verkäufers

 

Für die Vermietung des Reinigungsfasses gelten folgende Punkte zusätzlich:

Mietgegenstand: Der Vermieter vermietet an den Mieter eine funktionstüchtige Reinigungsanlage für Getränkeleitungen.

Nutzung des Mietgegenstandes: Die Nutzung des Mietgegenstandes erfolgt zur Reinigung von Getränkeleitungen der vom Mieter im Mietvertrag genannten Objektes. Der Mietgegenstand darf nur für den vorgesehenen Nutzungszweck und unter Beachtung der beigefügten Bedienungsanleitung verwendet werden. Verstößt der Mieter gegen die Verpflichtungen, so  hat er den Vermieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Mietdauer: Das Mietverhältnis beginnt laut Datumsangabe im Mietvertrag, welches auch gleichzeitig der Übergabetag ist. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre. Der  Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung bei dem  Vermieter maßgeblich.

Mietzins: Der Mieter erlaubt mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag, die Abbuchung des Mietzinses von seinem Konto. Der Vermieter kann den Mietzins zum 1. Januar eines jeden Jahres um bis zu 5 % der zuletzt  geltenden Miete erhöhen. Eine Erhöhung kann erstmals jedoch frühestens nach Ablauf von 6 Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen. Die Erhöhungserklärung muss dem Mieter mindestens einen Monat vor dem 01. Januar des Jahres, für das der erhöhte Mietzins verlangt wird, schriftlich angezeigt werden.

Sicherheitsleistung: Der Mieter leistet die ausgewiesene Sicherheitsleistung wie vereinbart entweder am Tag der Übergabe durch Barzahlung oder erlaubt dem Vermieter  mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag die Abbuchung von seinem Konto. Die Sicherheitsleistung wird nicht verzinst und dient als Deckung für eventuellen Vertragsbruch. Sie wird bei ordnungsgemäßer Kündigung und  Beendigung des Mietvertrages an dem Mieter wieder ausgezahlt. Als Vertragsbruch gilt:

  • Nichtzahlung des Mietzinses
  • Vertragsbruch in Hinsicht auf § 2 „Nutzung“
  •  Arbeiten am Mietgegenstand: Die Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten am Mietgegenstand dürfen nur von dem Vermieter oder dem von ihm beauftragten Kundendienst vorgenommen werden. Der Mieter verpflichtet sich dem Vermieter und den  von ihm beauftragten Kundendienst den Zutritt zum Mietgegenstand nach vorheriger Ankündigung zu gestatten. Gewährt der Mieter dem Vermieter oder den von ihm beauftragten Kundendienst während eines mit dem Mieter vereinbarten Termin den Zutritt zum Mietgegenstand nicht, so ist der Vermieter berechtigt, von dem Mieter Ersatz der Mehraufwendungen zu verlangen, die der Vermieter wegen der vergeblichen Anfahrt entstanden sind.

Funktionsstörungen: Treten  Funktionsstörungen am Mietgegenstand auf, sind diese sofort schriftlich dem Vermieter mitzuteilen. Der Vermieter wird dafür Sorge tragen die angegebenen Funktionsstörungen am Mietgegenstand innerhalb von 14 Tagen zu  beheben.

Kündigung: Der Mietvertrag kann von seitens des Mieters gekündigt werden:

  • 3 Monate vor Ablauf des Mietvertrages
  • bei Geschäftsaufgabe (Gewerbeabmeldung muss der Kündigung beigelegt werden)
  • Berechtigung des Mieters zur Inbetriebnahme des Mietgegenstandes: Der Mieter erklärt, dass er berechtigt ist, den Mietgegenstand am Betriebsort aufzustellen und an die Schankanlage anzuschließen.

Eigentumsvorbehalt: Der Vermieter bleibt Eigentümer des  Mietgegenstandes. Der Mieter ist verpflichtet, pfändende Gläubiger auf das Eigentum des Vermieters hinzuweisen. Gleichzeitig ist der Mieter verpflichtet dem Vermieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn Dritte  den Mietgegenstand pfänden oder sonst Ansprüche auf den Mietgegenstand erheben

Verbot der Untervermietung und Abtretungsverbot: Der Mieter ist nicht berechtigt den Mietgegenstand weiter zu vermieten und Ansprüche aus diesem Vertrag abzutreten.

Mieterwechsel: Der Mieter ist berechtigt während der Dauer des Mietverhältnisses dem Vermieter einen Dritten zu benennen, der alle Rechte und Pflichten des Mieters aus dem Mietvertrag für die Zukunft übernimmt. Der Vermieter wird eine Vertragsübernahme genehmigen, wenn der Dritte nachweislich die Gewähr dafür bietet, die Verpflichtungen aus diesem Mietvertrag vollständig zu erfüllen. Kommt es auf eine andere Weise als durch Vertragsübernahme zu einem Mieterwechsel, so ist der Rechtsnachfolger verpflichtet, den Mieterwechsel dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Vermieter ist berechtigt den Vertrag innerhalb eines Monats ab Zugang der Anzeige mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Rückzahlung der Sicherheitsleistung behält sich der Vermieter bei keiner Vertragsübernahme vor.

Abholung der Anlage nach Vertragsende: Der Vermieter wird den Mietgegenstand innerhalb eines Monates nach Vertragsende am Betriebsort abholen.

 

Für die Auslieferung von Gasflaschen gilt:

Die Gasflaschen werden für eine mietfreie Zeit von 90 Tagen ausgeliefert. Ab dem 91. Tag beläuft sich der Mietpreis auf 0,10 € / Tag und wird Flaschengenau abgerechnet. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Der Käufer verpflichtet sich, die Gasflaschen ordnungsgemäß und sachgerecht zu lagern und zu behandeln.

Bei Verlust haftet der Käufer mit 160,00 € pro Flasche.

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